Prüfbericht des Landesrechnungshofes Oberösterreich über die Leistung Wohnen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz

Der Landesrechnungshof Oberösterreich hat die Leistung Wohnen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz geprüft. Der Prüfbericht liegt auch in einer Kurzfassung in Leicht Lesen auf.

Das KI-I wurde vom Landesrechnungshof beauftragt, die Kurzfassung in die Verständlichkeitsstufe Leicht Lesen auf Stufe A2 zu übersetzen. Damit stellt der Landesrechnungshof sicher, dass der Bericht in einer "geeigneten Weise der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht" wird, wie im Oö. Landesrechnungshofgesetz § 8 Absatz 4 steht.

Auftraggeber

Landesrechnungshof Oberösterreich