Bescheide nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz

Bescheide nach Oö. Chancengleichheitsgesetz werden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales des Landes OÖ in Leichte Sprache übersetzt.

Auftraggeber

Land Oberösterreich - Abteilung Soziales (neues Fenster)